Abgeltung von Urlaub bei Blockfreistellung in der Altersteilzeit
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht gewährter Urlaub gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) abzugelten. Wie aber ist die Rechtslage, wenn ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit (Blockmodell) während der Arbeitsphase seinen Urlaubsanspruch aufgrund von Krankheit nicht mehr geltend machen kann?