Newsletter | September 2010

Liebe Leserinnen und Leser,

die Kanzlei Michalka präsentiert sich ab sofort mit einem neuen Webauftritt. Modernes Layout und zielgerichtete Inhalte sollen Ihnen einen noch besseren Einblick in unser Leistungsspektrum und unsere Arbeitsweise geben.

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Auch dieser Newsletter wurde neu konzipiert. Er soll Sie künftig jeden Monat mit einer verdaulichen Anzahl an nützlichen Informationen versorgen.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

Ihre Kanzlei Michalka

BAG: Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Klage nach § 4 Satz 1 KSchG

Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Bedürfte die Kündigung der Umdeutung in eine Kündigung mit zutreffender Frist, gilt die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum „falschen“ Termin, wenn die Kündigungsschutzklage nicht binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben worden ist.

ILO: Krise trifft jugendliche Arbeitnehmer am härtesten

Die Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren hat den höchsten bislang gemessenen Stand erreicht – und sie dürfte 2010 noch weiter zunehmen. Dies zeigt ein Bericht, den die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) zum Beginn des Internationalen Jahrs der Jugend am 12. August 2010 vorgestellt hat.

BVerfG: Anrechnung von ersparten Aufwendungen von Arbeitnehmern in Kleinbetrieben

Beschäftigt der Arbeitgeber einen gekündigten Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzverfahrens nicht fort, so hat der Arbeitgeber nach Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung die ausstehende Vergütung als Annahmeverzugslohn nachzuzahlen. Ersparte Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, muss sich jedoch nur der Arbeitnehmer eines Kleinbetriebs anrechnen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hält die gesetzliche Regelung hierzu für möglicherweise verfassungsgemäß.

BAG: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören (§ 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).

(c) 2010 Rechtsanwalt Markus Michalka

Liebe Leserinnen und Leser,

seit unserem letzten Newsletter waren die Gerichte fleißig und haben eine ganze Reihe interessanter Entscheidungen getroffen. Insbesondere auf die weit reichenden Konsequenzen des EuGH-Urteils zu Kündigungsfristen jüngerer Beschäftigter sei dabei hingewiesen.

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Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen

Ihre Kanzlei Michalka