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Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Auf den ersten Blick mag es ein Widerspruch sein, als Rechtsanwalt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu vertreten. Wäre es nicht viel besser, sich auf ein „Lager“ zu konzentrieren und sich dessen Philosophie zu Eigen zu machen? Wir sagen klar – Nein.

Wir sind davon überzeugt, dass es ein Geheimnis unseres Erfolges ist, dass wir den Standpunkt des anderen verstehen. Optimale Ergebnisse liefern wir deshalb für unsere Mandanten, weil wir uns in die Lage der Gegenseite versetzen können und so das Machbare möglich machen.

Dieses Verständnis für die Komplexität rechtlicher und menschlicher Zusammenhänge verfeinern wir jeden Tag durch vollen Einsatz im Interesse unserer Mandanten.

Unsere Mandanten im Überblick:

  • Unternehmen
  • Vorstände und Geschäftsführer
  • Führungskräfte und Arbeitnehmer
  • Betriebsräte

Beiträge

  • BAG: Entgeltgleichheit von Männern und Frauen
  • BAG: Arbeitgeber sind zur Einführung eines Systems zur Zeiterfassung verpflichtet
  • BAG: Karenzentschädigung – Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
  • Neue Adresse der Kanzlei Michalka
  • BAG: Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers
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