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Führungskräfte und Arbeitnehmer

Im Vorfeld und während eines Arbeitsverhältnisses treten immer wieder Situationen auf, in denen es hilfreich ist, seine Rechte als Führungskraft oder Arbeitnehmer zu kennen. So sind Sie in der Lage, adäquat auf Maßnahmen Ihres Arbeitgebers zu reagieren.

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Gebieten:

Vertragsrecht

  • Prüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen
  • Beschäftigungsanspruch und Freistellungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Befristungen, Befristungsverlängerungen
  • Haftung von Arbeitnehmern
  • Vergütungsansprüche
  • Arbeitnehmererfindungen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Altersteilzeit
  • Arbeitszeugnisse

Kündigungsrecht

  • Abmahnungen
  • Beendigungs- und Änderungskündigungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Arbeitnehmerschutzrecht

  • Diskriminierungsfälle
  • Urlaubsrecht
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Ansprüche auf Teilzeitarbeit
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Schutz bei Betriebsübergang
  • Insolvenzarbeitsrecht

Sozialversicherungsrecht

  • Arbeitslosengeld, Sperrzeit und Ruhenszeit
  • Rentenrecht
  • Krankenversicherungsrecht
Publikationen

Michalka – Abmahnung und Kündigung (Verlag C.H. Beck). Mehr …
Harss, Liebich, Michalka – Konfliktmanagement für Führungskräfte (Verlag Vahlen). Mehr …


Fallbeispiel

Verhandlung eines Aufhebungsvertrages

Ausgangslage:

Einem Abteilungsleiter wird von seinem Vorgesetzten überraschend eröffnet, man wolle sich von ihm trennen. Begründet wird dies damit, dass er Führungsschwächen habe und seine Mitarbeiter sich über ihn beschweren würden. Es wird ihm ein Aufhebungsvertrag angeboten mit einer Frist von einer Woche. Sollte er nicht unterschreiben, werde man ihn kündigen.

Unsere Beratung:

In einer Erstberatung wollen wir zuerst wissen, welches Ziel unser Mandant erreichen möchte. Nachdem er sich nicht vorstellen kann, nach den geäußerten Vorwürfen wieder in die Firma zurückzukehren, geht es darum, einen möglichst guten Ausstieg zu verhandeln. Er will allerdings im Guten ausscheiden, denn er meint, man sehe sich im Leben immer zweimal.

Wir informieren unseren Mandanten zunächst über seine kündigungsschutzrechtliche Situation. Denn diese ist Basis für unsere Verhandlungsstrategie. Anschließend wird festgelegt, dass wir für ihn die Gespräche mit seinem Arbeitgeber führen. Nach ausführlichen Verhandlungen mit der Gegenseite wird ein Ergebnis erzielt, mit dem beide Seiten leben können.

Wertschöpfung für den Mandanten:

Wir haben für unseren Mandanten ein Trennungspaket verhandelt, das ihn materiell absichert, bis er eine neue Stelle gefunden hat. Dabei haben wir auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte berücksichtigt.

Beiträge

  • BAG: Entgeltgleichheit von Männern und Frauen
  • BAG: Arbeitgeber sind zur Einführung eines Systems zur Zeiterfassung verpflichtet
  • BAG: Karenzentschädigung – Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
  • Neue Adresse der Kanzlei Michalka
  • BAG: Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers
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