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Vorstände und Geschäftsführer

Als Leiter eines Unternehmens tragen Sie besondere Verantwortung.

Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Belangen in Bezug auf Ihre Stellung als Organ des Unternehmens. Dabei konzentrieren wir uns natürlich auf die maßgeblichen Regelungen des Gesellschaftsrechts. Unser Beratungsspektrum erstreckt sich auf folgende Schwerpunkte:

Vertragsrecht

  • Rechtssichere Gestaltung und Prüfung von Dienstverträgen
  • Durchführung von arbeitsrechtlichen Statusverfahren
  • Durchsetzung von Rechtspositionen in gerichtlichen Verfahren

Organstellung

  • Beratung und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten mit Aufsichtsorganen
  • Beratung und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten im Kollegium

Beendigung von Dienstverträgen

  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei der Abberufung als Organ
  • Beratung und Vertretung bei der Kündigung des Dienstverhältnisses

Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

  • Prüfung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote
  • Vertretung in dienstvertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Haftungsfragen
Publikationen

Harss, Liebich, Michalka – Konfliktmanagement für Führungskräfte (Verlag Vahlen). Mehr …


Fallbeispiel

Kündigung des Geschäftsführers

Ausgangslage:

Unser Mandant war langjährig als Angestellter eines Unternehmens Leiter eines Geschäftsbereichs. Das Unternehmen veräußerte diesen Bereich unter dessen maßgeblicher Mitwirkung. Im Rahmen des Betriebsübergangs schied unser Mandant aus dem Arbeitsverhältnis aus und wurde zum Geschäftsführer des in ein neues Unternehmen ausgegliederten Bereichs berufen. Sechs Monate später wurde er als Geschäftsführer abberufen und der Dienstvertrag gekündigt. Im Nachgang wurden Indizien bekannt, dass die Abberufung bereits vor seiner Ernennung zum Geschäftsführer geplant war. Unserem Mandanten sind infolge dessen Sozialplanansprüche in erheblicher Höhe entgangen.

Unsere Beratung:

Im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen mit dem ausgegliederten Unternehmen war es gelungen, für unseren Mandanten zumindest einen Großteil der entgangenen Sozialplanleistungen zu erhalten. Die schlüssige Darstellung möglicher Schadensersatzansprüche bewog die Gegenseite zum Einlenken. Gleichzeitig war sie nicht gezwungen, eine Schädigung zuzugeben oder durch ein Gericht attestiert zu bekommen.

Wertschöpfung für den Mandanten:

Die außergerichtliche Lösung ersparte unserem Mandanten ein erhebliches Prozessrisiko sowie die dabei zu erwartende Kostenbelastung. Nicht zu vernachlässigen war der schnelle Abschluss des Konflikts, so dass eine Konzentration auf die Gestaltung der weiteren beruflichen Zukunft möglich war.

Beiträge

  • BAG: Entgeltgleichheit von Männern und Frauen
  • BAG: Arbeitgeber sind zur Einführung eines Systems zur Zeiterfassung verpflichtet
  • BAG: Karenzentschädigung – Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
  • Neue Adresse der Kanzlei Michalka
  • BAG: Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers
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