Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die komplexen Beziehungen des Arbeitslebens zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat und Tarifparteien. Die geltenden Regelungen sind verstreut auf eine Vielzahl von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen.
Hinzu kommen unzählige Urteile von Arbeitsgerichten zur Auslegung des geschriebenen Rechts. Schließlich sorgt die zunehmende europäische Harmonisierung des Arbeitsrechts dafür, dass eine Spezialisierung des Rechtsanwalts auf dieses Rechtsgebiet für eine qualitativ hochwertige Beratung unabdingbar ist.
Dies sind die Gründe dafür, dass wir uns ausschließlich auf das Arbeitsrecht und damit verbundene Rechtsgebiete konzentrieren.
In diesen Themenfeldern werden wir für Sie tätig:
Vertragsrecht
- Arbeitsverträge, Vorstands- und Geschäftsführerverträge
- Beschäftigungsanspruch und Freistellungen
- Wettbewerbsverbote
- Befristungen, Befristungsverlängerungen
- Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Arbeitnehmern
- Vergütungsansprüche
- Arbeitnehmererfindungen
- Betriebliche Altersversorgung
- Altersteilzeit
- Arbeitszeugnisse
Kündigungsrecht
- Abmahnungen
- Beendigungs- und Änderungskündigungen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Arbeitnehmerschutzrecht
- Diskriminierungsfälle
- Urlaubsrecht
- Mutterschutz und Elternzeit
- Ansprüche auf Teilzeitarbeit
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Schutz bei Betriebsübergang
- Insolvenzarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Einigungsstellen
- Tarifvertragsrecht
Sozialversicherungsrecht
- Arbeitslosengeld
- Sperrzeit
- Ruhenszeit
Michalka – Abmahnung und Kündigung (Verlag C.H. Beck). Mehr …
Verhandlung eines Aufhebungsvertrages
Ausgangslage:
Einem Abteilungsleiter wird von seinem Vorgesetzten überraschend eröffnet, man wolle sich von ihm trennen. Begründet wird dies damit, dass er Führungsschwächen habe und seine Mitarbeiter sich über ihn beschweren würden. Es wird ihm ein Aufhebungsvertrag angeboten mit einer Frist von einer Woche. Sollte er nicht unterschreiben, werde man ihn kündigen.
Unsere Beratung:
In einer Erstberatung wollen wir zuerst wissen, welches Ziel unser Mandant erreichen möchte. Nachdem er sich nicht vorstellen kann, nach den geäußerten Vorwürfen wieder in die Firma zurückzukehren, geht es darum, einen möglichst guten Ausstieg zu verhandeln. Er will allerdings im Guten ausscheiden, denn er meint, man sehe sich im Leben immer zweimal.
Wir informieren unseren Mandanten zunächst über seine kündigungsschutzrechtliche Situation. Denn diese ist Basis für unsere Verhandlungsstrategie. Anschließend wird festgelegt, dass wir für ihn die Gespräche mit seinem Arbeitgeber führen. Nach ausführlichen Verhandlungen mit der Gegenseite wird ein Ergebnis erzielt, mit dem beide Seiten leben können.
Wertschöpfung für den Mandanten:
Wir haben für unseren Mandanten ein Trennungspaket verhandelt, das ihn materiell absichert, bis er eine neue Stelle gefunden hat. Dabei haben wir auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte berücksichtigt.