WirtschaftsWoche zeichnet Kanzlei Michalka als „TOP Kanzlei Arbeitsrecht 2023“ aus.

Das Handelsblatt Research Institute (HRI) fragte für die WirtschaftsWoche über 5600 Juristen aus 292 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Nach Bewertung der Jury setzten sich im Arbeitsrecht 50 Kanzleien mit 97 Anwälten und für Gesellschaftsrecht 44 Kanzleien mit 71 Juristen durch. (Quelle: WirtschaftsWoche Ausgabe 20/2023) Wir bedanken uns für diese Auszeichnung […]

BAG: Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. Der Sachverhalt Die Klägerin ist seit dem 1. März 2017 bei der Beklagten als […]

BAG: Arbeitgeber sind zur Einführung eines Systems zur Zeiterfassung verpflichtet

Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einführung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen. Ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG besteht […]

BAG: Karenzentschädigung – Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag iSd. §§ 320 ff. BGB. Die Karenzentschädigung ist Gegenleistung für die Unterlassung von Konkurrenztätigkeit. Erbringt eine Vertragspartei ihre Leistung nicht, kann die andere Vertragspartei vom Wettbewerbsverbot zurücktreten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§§ 323 ff. BGB). Ein solcher […]

Neue Adresse der Kanzlei Michalka

Sehr geehrte Geschäftspartner, nach unserem Umzug befinden wir uns seit dem 10. April 2017 in neuen Kanzleiräumen. Die neue Adresse lautet: Schwanthalerstraße 99 (Ecke Bavariaring) in 80336 München. Alle weiteren Kontaktdaten bleiben unverändert. Beste Grüße Ihre Kanzlei Michalka

Am 23.09.2015: Seminar Finance + HR 2.0

Die gesetzlichen Änderungen fordern von Jahr zu Jahr immer mehr von Unternehmen. Im Zeitalter der Globalisierung sind die Vorgaben für Mittelstandsunternehmen gleichlautend denen eines Konzerns. Jedoch fehlt im Mittelstand oftmals die Zeit, sich zu informieren und neue Anforderungen zu planen und umzusetzen. Im Seminar Finance + HR 2.0 der ACEA GmbH werden gemeinsam mit den […]

BAG: Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Vorabentscheidung zur Vereinbarkeit seiner Auslegung von § 613a Abs. 1 BGB mit Unionsrecht ersucht. Dabei geht es um die Wirkung einer zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Arbeitnehmer einzelvertraglich vereinbarten Klausel, die dynamisch auf einen Tarifvertrag verweist, im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber. […]