BAG: Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Zusatzleistungen für Gewerkschaftsmitglieder
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet keine Anwendung, wenn ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen vereinbart, für deren Mitglieder bestimmte Zusatzleistungen zu erbringen. Aufgrund der Angemessenheitsvermutung von Verträgen tariffähiger Vereinigungen findet eine Überprüfung anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht statt. Der Sachverhalt Die Klägerinnen und Kläger, die nicht Mitglieder der IG Metall sind, verlangen von […]
