Newsletter | November 2010

Liebe Leserinnen und Leser,

das Schwerpunktthema dieses Newsletters ist der Beschäftigtendatenschutz, der angesichts der jüngsten Datenskandale großer Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Bundesregierung will deshalb nun mit einer grundlegende Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes für mehr Rechtssicherheit sorgen. Allerdings sind damit für die Arbeitgeber weitreichende neue Informations- und Administrationspflichten verbunden. Wir bieten hierzu aktuell ein Inhouse-Seminar für Führungskräfte in Unternehmen an.

Auch ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts verweist auf die künftige gesetzliche Neuregelung, während es sich mit der Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses befasst.

Schließlich gibt es auf europäischer Ebene weitreichende Initiativen zur Novellierung des Datenschutzrechts, worüber wir an dieser Stelle berichten.

Wir wünschen eine interessante Lektüre

Ihre Kanzlei Michalka

Seminar Beschäftigtendatenschutz

Der Beschäftigtendatenschutz gewinnt angesichts der jüngsten Datenskandale großer Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Die Bundesregierung will deshalb nun mit einer grundlegende Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes für mehr Rechtssicherheit sorgen. Allerdings sind damit für die Arbeitgeber weitreichende neue Informations- und Administrationspflichten verbunden. Insbesondere Führungskräfte müssen hier Bescheid wissen. Ein maßgeschneidertes Inhouse-Training macht fit in allen Fragen des neuen Datenschutzrechts.

BAG: Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Erster Vorbote auf das neuen Bundesdatenschutzgesetz

Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Hierzu zählt auch das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Bundesrat fordert weitere Verbesserungen im Beschäftigtendatenschutz

Der Bundesrat verlangt umfangreiche Verbesserungen an einem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beim Beschäftigtendatenschutz erhöhen möchte.

EU-Kommission: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union

Die EU-Kommission hat ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union entwickelt und will damit zwei der ältesten, gleichermaßen wichtigen Ziele des europäischen Integrationsprozesses fortschreiben und an die rasche technologische Entwicklung und die Globalisierung anpassen: einerseits den Schutz der Grundrechte und der Grundfreiheiten des Einzelnen, insbesondere des Grundrechts auf Datenschutz, und andererseits die Vollendung des Binnenmarktes – in diesem Fall den freien Verkehr personenbezogener Daten.