AGG: In-Kraft-Treten verzögert sich um einige Tage

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt nicht – wie von der Bundesregierung in Aussicht gestellt – zum 1. August 2006 in Kraft.

Der verabschiedete Gesetzestext sieht als Datum des In-Kraft-Tretens den Tag nach der Verkündung vor. Nach Auskunft des Bundespräsidialamtes ist das Gesetz erst am Freitag, den 28.07.2006 dort eingegangen und wird zurzeit geprüft.

Den Zeitpunkt der Verkündung könne man noch nicht exakt angeben. Mit einer Verkündung des AGG ist also in dieser Woche voraussichtlich nicht mehr zu rechnen.

Für Personalverantwortliche und Geschäftsführer bleiben damit ein paar Tage mehr, sich auf das Gleichbehandlungsgesetz vernünftig vorzubereiten.

Das AGG beeinflusst die Personalarbeit in nahezu allen Bereichen. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, Benachteiligungen vorzubeugen und entgegenzuwirken. Andernfalls drohen Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen.

Es ist daher dringend anzuraten, die Arbeitsabläufe im Unternehmen unter die Lupe zu nehmen und neu zu organisieren.