Beschäftigtendatenschutz: Regierungsentwurf dem Bundestag zugeleitet

Nachdem der Bundesrat zum Regierungsentwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes Stellung genommen hat, leitete nun die Bundesregierung ihren leicht modifizierten Gesetzesentwurf dem Bundestag zur Beschlussfassung zu.

Die Bundesregierung reagierte auf die Kritik des Bundesrats an ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf und sicherte zu, ihn in drei Einzelpunkten einer weiteren Prüfung zu unterziehen. Der wichtigste Punkt ist die Herausnahme der in § 27 Abs. 3 Satz 2 RegE-BDSG verankerte sozialübliche innerbetriebliche Kommunikation vom Anwendungsbereich der neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Andernfalls könnte das Ziel des neuen Gesetzes, eine vertrauensvolle Kultur in Unternehmen zu erhalten, nicht erreicht werden.

Den aktuellen Regierungsentwurf können Sie hier einsehen.