Bundesregierung beschließt Mediationsgesetz

Häufig lässt sich Streit außerhalb der Gerichte beilegen. Die Bundesregierung hat hierzu einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Er soll die Mediation und andere Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Auseinandersetzungen fördern.

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung den neuesten Entwicklungen in der Schlichtungskultur Rechnung tragen. Er soll die Eigenständigkeit der Streitparteien stärken und gleichzeitig helfen, die Gerichte zu entlasten. Die Mediation soll damit als eine wichtige Form der Konfliktbeilegung eine gesetzliche Grundlage erhalten. Der Gesetzentwurf beschreibt unter anderem die wesentlichen Aufgaben der Mediatorinnen und Mediatoren und soll deren Neutralität und Unabhängigkeit sichern.

Vertraulichkeit gewährleisten

Für Mediatorinnen und Mediatoren soll zudem ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens gewährleisten. Die so genannte Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, bei dem streitende Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung anstreben. Dazu ziehen sie einen fachlich ausgebildeten neutralen Dritten ohne Entscheidungsbefugnis heran.

Nach einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach ist die Hälfte der Bevölkerung der Auffassung, dass die Zahl der Prozesse in Deutschland mithilfe von Mediationsverfahren erheblich vermindert werden könnte.

(Quelle: Regierung Online, 12.01.2011)

Praxistipp:

  • Die Mediation stellt gerade bei innerbetrieblichen Konflikten eine wirksame und nachhaltige Lösungsmöglichkeit dar, weil eine Eskalation und damit verbundene Leistungseinbußen vermieden werden.
  • Die Kanzlei Michalka bietet ein breites Leistungsangebot zum Konfliktmanagement in Unternehmen. Mehr …
  • Literaturtipp: Harss, Liebich, Michalka – Konfliktmanagement für Führungskräfte, Verlag Vahlen 2011. Mehr …