Newsletter | Oktober 2010

Liebe Leserinnen und Leser,

neben interessanten Urteilen aus Randgebieten des Arbeitsrechts möchten wir Sie diesmal besonders auf eine Untersuchung des statistischen Bundesamtes über die Faktoren der Zufriedenheit von Arbeitnehmern hinweisen. Personalentscheider können hieraus Aufschlussreiches für ihre tägliche Führungsarbeit erfahren.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

Ihre Kanzlei Michalka

BAG: Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

Führt der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung nicht ordnungsgemäß durch, kann der Betriebsrat die Unterlassung vereinbarungswidriger Maßnahmen verlangen. Auf seinen Antrag kann das Arbeitsgericht im Falle einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 10.000,00 Euro androhen. Die Verhängung von Ordnungshaft gegen den Arbeitgeber für den Fall, dass dieser das Ordnungsgeld nicht zahlt, ist dagegen unzulässig.

BAG: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

Tarifverträge kann nur eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung schließen. Dazu muss sie über Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler verfügen. Sie muss auch organisatorisch in der Lage sein, die Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen. Die Tariffähigkeit kommt in erster Linie in der Zahl der Mitglieder und der Leistungsfähigkeit der Organisation zum Ausdruck. Bei Zweifeln an der Durchsetzungs- und Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung kann eine nennenswerte Zahl eigenständig abgeschlossener Tarifverträge ihre Tariffähigkeit indizieren.

BSG: Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld an Ausländer mit bestimmten Auf­enthaltserlaubnissen teilweise verfassungsrechtlich bedenklich

Nach Auffassung des 10. Senats des Bundessozialgerichts kann ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer nur und erst dann Elterngeld beanspruchen, wenn er einen Aufenthaltstitel besitzt, der ent­weder nach dem Gesetz bereits selbst zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder dem eine ausdrückliche Nebenbestimmung beigefügt ist oder war, die eine solche Erlaubnis enthält.

DESTATIS: Indikatorenbericht “Qualität der Arbeit – Geld verdienen und was sonst noch zählt”

Die Arbeit spielt im Leben der meisten Menschen nicht nur zur Sicherung des Lebensunterhalts eine zentrale Rolle. Am Arbeitsplatz werden viele Stunden des Tages verbracht. Ein „guter Job“ ist deshalb für viele Menschen eine wichtige Voraussetzung für Zufriedenheit und Lebensqualität.

ECHR: Kündigung von Kirchenangestellten wegen Ehebruchs

Im Fall der Kündigung von Kirchenangestellten wegen Ehebruchs müssen Gerichte zwischen Rechten beider Parteien abwägen und die Art der Tätigkeit berücksichtigen.

(c) 2010 Rechtsanwalt Markus Michalka