Austauschkündigung durch gesteuerte Fremdvergabe

Das BAG beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob in der Fremdvergabe von Aufgaben und der anschließenden Kündigung der Stelleninhaber eine unzulässige Austauschkündigung steckt.

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber den Produktionsleitern, die für die Überwachung der Herstellung einer Zeitung zuständig sind, mit der Begründung gekündigt, die Produktionsleitung als solche werde eingestellt. Die Tätigkeit der Produktionsleiter sollte durch Mitarbeiter eines Fremdunternehmens übernommen werden, die die Arbeiten weiterhin auf Weisung des bisherigen Arbeitgebers durchführen sollten.

Der klagende Produktionsleiter machte daher geltend, seine Aufgaben seien nicht entfallen.

Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, die unternehmerische Organisationsentscheidung zu treffen, ob er eine bestimmte Aufgabe durch einen festangestellten Mitarbeiter oder durch eine Fremdfirma erledigen lassen will. Allerdings kann diese unternehmerische Organisationsentscheidung nicht dahingehen, dass die beauftrage Fremdfirma in gleicher Weise wie der festangestellte Mitarbeiter dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterstellt wird.

Vielmehr müssen diese Arbeiten dem anderen Unternehmen zur selbstständigen Durchführung übertragen werden. Andernfalls führt eine solche organisatorisch Gestaltung nicht zum Wegfall der bisherigen betrieblichen Arbeitsplätze, sondern es liegt vielmehr eine unzulässige so genannte Austauschkündigung vor (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2004 – 2 AZR 66/04).

Praxistipp:

  • Beabsichtigen Sie als Arbeitgeber bestimmte Aufgaben an Fremdfirmen zu vergeben, müssen Sie darauf achten, dass diese Aufgaben der Fremdfirma zur selbstständigen Durchführung übertragen werden.
  • Beabsichtigen Sie daher als Arbeitgeber bestimmte Arbeitnehmer durch freie Mitarbeiter auszutauschen, stellt dies eine die Arbeitsgerichte bindende unternehmerische Umstrukturierungsmaßnahme dar, wenn es sich um echte freie Mitarbeiter und nicht um verschleierte Arbeitsverhältnisse handelt.