Kündigung eines freigestellten leitenden Angestellten

Im vorliegenden Fall hatte das Arbeitsgericht München über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines leitenden Angestellten zu entscheiden. Besonderheit an dem Fall war, dass der leitende Angestellte bereits acht Monate vor Ausspruch der ordentlichen Kündigung bezahlt von der Arbeitsleistung freigestellt war, damit er sich nach dem angeblichen Wegfall seines Arbeitsplatzes nach einer neuen Aufgabe umsehen könnte.