BAG: Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes – Kleinbetriebsklausel
Wenn ein Unternehmer mehrere Kleinbetriebe unterhält, werden die Zahlen der dort Beschäftigten nicht automatisch zusammengerechnet, wenn es sich tatsächlich um organisatorisch hinreichend verselbständigte Einheiten und deshalb um selbständige Betriebe handelt. Unter welchen Voraussetzungen dies gilt, hatte das Bundesarbeitsgericht vorliegend zu entscheiden.
