Regierung will Datenschutz der Arbeitnehmer stärken

Über den Schutz von Arbeitnehmerdaten diskutiert der Bundestag am Freitag, 25. Februar 2011, ab 10.20 Uhr 45 Minuten lang. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (17/4230) vorgelegt, der in erster Lesung debattiert wird.

Beschäftigtendatenschutz: Bündnis 90/Die Grünen legen eigenen Gesetzentwurf vor

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will dem Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten ”klare Grenzen“ setzen. Gegenwärtig wüssten ”weder die Beschäftigten noch die Betriebe, woran sie mit dem Datenschutz sind“, heißt es in einem von der Grünen-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf ”zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen“ (17/4853).

BAG: Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber

Ein Arbeitnehmer, der von einem Betriebserwerber die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses verlangt, weil dieser infolge des Betriebsübergangs sein neuer Arbeitgeber ist, hat die Fristen zu beachten, die er für einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses einzuhalten hätte.

BAG: Schutz behinderter, aber nicht schwerbehinderter Menschen

Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 kann sich auf die Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) nur berufen, wer unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt. Das sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 oder die diesen durch ein förmliches Verfahren gleichgestellten Menschen. Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, kann sich zur Abwehr einer Benachteiligung wegen Behinderung ab August 2006 auf das AGG berufen.

Bundesregierung beschließt Mediationsgesetz

Häufig lässt sich Streit außerhalb der Gerichte beilegen. Die Bundesregierung hat hierzu einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Er soll die Mediation und andere Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Auseinandersetzungen fördern.

Weihnachtsgratifikation und vertraglich vereinbarter Freiwilligkeitsvorbehalt

Leistet ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang ein Weihnachtsgeld an einen Arbeitnehmer, ohne bei der Zahlung deutlich eine Bindung für die Zukunft auszuschließen, kann der Arbeitnehmer aus diesem regelmäßigen Verhalten grundsätzlich schließen, der Arbeitgeber wolle sich dauerhaft verpflichten. Eine unklare oder intransparente allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag kann das Entstehen eines zukünftigen Rechtsanspruchs nicht hindern.

Seminar Beschäftigtendatenschutz

Der Beschäftigtendatenschutz gewinnt angesichts der jüngsten Datenskandale großer Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Die Bundesregierung will deshalb nun mit einer grundlegende Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes für mehr Rechtssicherheit sorgen. Allerdings sind damit für die Arbeitgeber weitreichende neue Informations- und Administrationspflichten verbunden. Insbesondere Führungskräfte müssen hier Bescheid wissen. Ein maßgeschneidertes Inhouse-Training macht fit in allen Fragen des neuen Datenschutzrechts.