BAG: Wettbewerbsverbot gilt auch für das Ausbildungsverhältnis
Arbeitnehmer haben während der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses Wettbewerb zu Lasten des Arbeitgebers zu unterlassen. Dies gilt auch für einen Auszubildenden während der Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses.