Steuerliche Behandlung von Aufwendungen des Arbeitgebers für Reisen des Arbeitnehmers mit sowohl dienstlichem als auch privatem Anlass
Organisiert und finanziert der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Reise, die sowohl dienstlichen wie auch privaten Charakter hat, so sind die Kosten hierfür in einen dienstlichen und einen vom Arbeitnehmer zu versteuernden privaten Teil aufzusplitten.