Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Gestalt, dass zunächst eine Kündigung ausgesprochen und anschließend ein Abwicklungsvertrag geschlossen wird, so ist hinsichtlich der Kündigung des Arbeitsverhältnisses das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG einzuhalten.

Befristete Erhöhung der Arbeitszeit

Eine nach dem 31. Dezember 2001 formularmäßig befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und ist dann unwirksam, wenn durch die Befristung der betroffene Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird. In der Vergangenheit unterlag die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen der Voraussetzung, dass für die Befristung ein sachlicher Grund vorliegt.

Kündigungsfrist und Klagefrist

Hält der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung die maßgebliche Kündigungsfrist nicht ein, so kann der Arbeitnehmer sich auch noch nach Ablauf der Klagefrist des § 4 KSchG dagegen vor Gericht wenden.