BAG: Politische Betätigung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat nach § 74 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 BetrVG ebenso wie der Arbeitgeber jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen. Davon wird nicht jede allgemeinpolitische Äußerung erfasst. Verstößt der Betriebsrat gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot, begründet dies keinen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers. Die Rechte des Arbeitgebers bei groben Verstößen des Betriebsrats gegen seine gesetzlichen Pflichten ergeben sich aus § 23 Abs. 1 BetrVG.

BAG: Zulässigkeit der verdachtsabhängigen Videoüberwachung im Betrieb

Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Allerdings müssen sie hierbei das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer als höherrangiges Recht und damit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Verhältnismäßig ist eine Videoüberwachung dann, wenn sie zeitlich und räumlich begrenzt ist und sich außerdem auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt.

BAG: Kein Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zum Betriebsratsbüro

Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied hat keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten für regelmäßige Fahrten von seinem Wohnort zum Sitz des Betriebsrats (Betriebsratsbüro). Dies gilt auch dann, wenn das Betriebsratsbüro weiter vom Wohnort entfernt ist als die Betriebsstätte, in der der Betriebsrat ohne Freistellung seine Arbeitsleistung erbringen müsste.