LAG Rheinland-Pfalz: Arbeitgeber muss vor Sozialauswahl nach Unterhaltspflichten fragen
Der Arbeitgeber darf sich hinsichtlich der tatsächlich bestehenden gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen des Arbeitnehmers nicht auf die Angaben in der Lohnsteuerkarte verlassen. Er ist zur Vermeidung von Fehlern bei Durchführung der Sozialauswahl verpflichtet, die vergleichbaren Arbeitnehmer nach bestehenden Unterhaltsverpflichtungen zu befragen.
