BAG: Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten in jedem Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam
Die Vereinbarung in einem vorformulierten Arbeitsvertrag, nach der ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber übernommene Kosten für ein Fachhochschulstudium in jedem Fall (anteilig) zurückzahlen muss, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet, ist unwirksam, weil die Rückzahlungspflicht ohne Rücksicht auf den jeweiligen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgelöst werden soll.
