BAG: Kein Anspruch auf Urlaubsgeld bei dauernder Arbeitsunfähigkeit und fortbestehendem Arbeitsverhältnis
Die neuere Rechtsprechung des BAG, wonach Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums nicht gewährt werden kann, gilt nicht für fortbestehende Arbeitsverhältnisse.
