EuGH: Auch vor dem 25. Lebensjahr liegende Beschäftigungszeiten müssen bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden

In der Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitsnehmers unberücksichtigt bleiben, liegt ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht. Es handelt sich um eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. Auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten ist diese Vorschrift unangewendet zu lassen.

Hessisches LAG: Außerordentliche Kündigung bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

Sofern ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht hat, kann eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum bereits abgelaufen war. Geht der vermeintlich kranke Arbeitnehmer auf ein Angebot zur Schwarzarbeit ein, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dann erschüttert.

Berufliche Neuorientierung – wie kann der Arbeitgeber helfen? (Betriebsrat Intern Sonderausgabe 12/2009)

Die Krise in Deutschland zwingt immer mehr Unternehmen in die Knie. Von Personalabbau und sogar von Massen entlassungen ist häufig die Rede. Um die betroffenen Arbeitnehmer mit ihren Sorgen nicht allein zu lassen, suchen inzwischen einige Personalabteilungen Unterstützung bei externen Outplacement Beratern. Betriebsrat intern sprach mit dem Münchner Rechtsanwalt Markus Michalka über deren Angebot.

BAG: Haftung des Betriebserwerbers bei Betriebsübergang

Sofern es nach der faktischen Einstellung eines Betriebs und vor Ablauf der Kündigungsfristen zu einem Betriebsübergang kommt, tritt der Erwerber gemäß § 613a Absatz 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das gilt auch bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz.