LAG Düsseldorf (Vorlage an den EuGH): Altersdiskriminierung junger Menschen durch kürzere Fristen für die Kündigung?

Nach Auffassung des LAG Düsseldorf stellt die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Beschäftigung unter Nichtberücksichtigung der vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegenden Beschäftigungszeiten gem. § 622 Abs. 2 BGB eine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Das Gericht hat dem EuGH deshalb die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt.

BAG: Kein Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zum Betriebsratsbüro

Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied hat keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten für regelmäßige Fahrten von seinem Wohnort zum Sitz des Betriebsrats (Betriebsratsbüro). Dies gilt auch dann, wenn das Betriebsratsbüro weiter vom Wohnort entfernt ist als die Betriebsstätte, in der der Betriebsrat ohne Freistellung seine Arbeitsleistung erbringen müsste.

BAG: Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht als Schwerbehinderte anerkannt oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, können sich nur dann auf den Sonderkündigungsschutz berufen, wenn der Antrag auf Anerkennung oder der Gleichstellungsantrag mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt wurde.