BAG: Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung aufgrund unterlassener Zielvereinbarung
Ein Arbeitnehmer kann Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen, wenn ihm nach dem Arbeitsvertrag bei Erreichen der von den Arbeitsvertragsparteien gemeinsam für jedes Geschäftsjahr gesondert festzulegenden Ziele ein Bonus zusteht und eine solche Zielvereinbarung aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, nicht getroffen wurde.
