BAG: Diskriminierung wegen des Alters – Entschädigung
Beschränkt ein öffentlicher Arbeitgeber die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. „Personalüberhang“ zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe, so führt das gegebenenfalls zu einer unzulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters iSd. § 10 AGG.
