LAG Berlin-Brandenburg: Bezahlung nach Lebensaltersstufen im Vergütungssystem des BAT stellt unzulässige Altersdiskriminierung dar
Die aufsteigenden Lebensaltersstufen im Vergütungssystem des BAT stellen eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar. Damit haben auch jüngere Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung nach der höchsten Altersstufe.
