ILO: Krise trifft jugendliche Arbeitnehmer am härtesten

Die Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren hat den höchsten bislang gemessenen Stand erreicht – und sie dürfte 2010 noch weiter zunehmen. Dies zeigt ein Bericht, den die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) zum Beginn des Internationalen Jahrs der Jugend am 12. August 2010 vorgestellt hat.

BAG: Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers?

Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Gebietet es das Gemeinschaftsrecht, einem Bewerber, der darlegt, dass er die Voraussetzungen für eine von einem Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle erfüllt, dessen Bewerbung jedoch nicht berücksichtigt wurde, gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft einzuräumen, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und wenn ja, aufgrund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist?

ArbG Oberhausen: Tarifliche Ausschlussfristen erfassen Urlaubsabgeltungsanspruch

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH spielt es für den Urlaubsabgeltungsanspruch keine Rolle mehr, ob ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch arbeitsunfähig war oder nicht. Aus diesem Umstand folgt, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird. Ab diesem Zeitpunkt beginnen tarifliche Ausschlussfristen zu laufen. Diese betreffen nicht nur den Tarifurlaub, sondern auch den gesetzlichen Mindesturlaub.

BAG: Karenzentschädigung bei überschießendem Wettbewerbsverbot

Nach § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB ist ein Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient. Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich den Anspruch auf Karenzentschädigung bei einem teilweise verbindlichen und teilweise unverbindlichen Wettbewerbsverbot. Der Zehnte Senat hat entschieden, dass der Anspruch nicht voraussetzt, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot insgesamt beachtet; es genügt die Einhaltung des verbindlichen Teils.

BAG: Schwerbehindertenzusatzurlaub ist bei Krankheit bis Beschäftigungsende abzugelten

Der vierwöchige gesetzliche Mindesturlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der neueren Rechtsprechung des Senats auch dann finanziell abgegolten werden, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig krank ist. Der Anspruch auf Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs besteht bei Arbeitsunfähigkeit ebenso wie der Anspruch auf Abgeltung des Mindesturlaubs weiter.