LAG Düsseldorf: Urlaubsabgeltungsanspruch auch für das ganze Jahr krankgeschriebene Arbeitnehmer
Auch ein Arbeitnehmer, der während des ganzen Jahres krankgeschrieben war, erwirbt den gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub von jährlich vier Wochen. Nicht genommener Urlaub verfällt nicht, sondern ist nachzugewähren beziehungsweise nach Ende des Arbeitsverhältnisses abzugelten.