LAG Schleswig-Holstein: Nicht in jedem Fall rechtfertigt eine Beleidigung des Vorgesetzten eine Kündigung
Grundsätzlich sind beleidigende oder herabsetzende Äußerungen über Vorgesetzte zwar geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen. Grundsätzlich setzt aber der Ausspruch einer Kündigung eine vorherige Abmahnung voraus. Daran ändert auch die Weigerung des Vorgesetzten, wegen der Äußerung des Mitarbeiters weiter mit diesem zusammenzuarbeiten, nichts.