Kündigungsfrist und Klagefrist

Hält der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung die maßgebliche Kündigungsfrist nicht ein, so kann der Arbeitnehmer sich auch noch nach Ablauf der Klagefrist des § 4 KSchG dagegen vor Gericht wenden.

Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

In einem Arbeitszeugnis darf die Elternzeit eines Arbeitnehmers erwähnt werden, wenn deren Dauer im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigungsdauer eine wesentliche tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt.

Folgen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Fristenparität

Vereinbaren die Parteien unter Verstoß gegen § 622 Abs. 6 BGB für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer eine längere Frist als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, muss auch der Arbeitgeber bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitnehmer vereinbarte längere Kündigungsfrist einhalten.

Mitbestimmung nach § 99 BetrVG (Einstellung)

Im vorliegenden Fall begehrte der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht im Falle der befristeten Erhöhung bzw. Absenkung der individuellen Arbeitszeit einzelner Arbeitnehmer. Begründet hat dies der Betriebsrat damit, dass eine Veränderung der Arbeitszeit eine Einstellung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG darstelle.