LAG Düsseldorf (Vorlage an den EuGH): Altersdiskriminierung junger Menschen durch kürzere Fristen für die Kündigung?
Nach Auffassung des LAG Düsseldorf stellt die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Beschäftigung unter Nichtberücksichtigung der vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegenden Beschäftigungszeiten gem. § 622 Abs. 2 BGB eine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Das Gericht hat dem EuGH deshalb die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt.