BAG: Befristeter Arbeitsvertrag – Verlängerung bei Änderung der Vertragsbedingungen
Es liegt keine zulässige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages vor, wenn neben dem Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts gleichzeitig der Vertragsinhalt geändert wird. Dies gilt auch bei der Vereinbarung von aus der Sicht des Arbeitnehmers verbesserten Arbeitsbedingungen.