BAG: Antrag auf befristete Verringerung der Arbeitszeit

Verlangt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Zustimmung zur befristeten Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, zu liegt kein wirksames Verringerungsverlangen vor. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob er diesen Antrag auf Änderung des Arbeitsvertrages annimmt oder ablehnt.