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Überstundenvergütung – Wirksamkeit von Abgeltungsvereinbarung und Ausschlussfrist

Im vorliegenden, vom BAG entschiedenen Fall, hatte ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von zwei Monaten insgesamt mehr als 62 Arbeitsstunden über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich hinaus erbracht. Nach seinem Ausscheiden verlangte nun der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Auszahlung dieser Überstunden.

Arbeitszeugnis – Unterschrift

Grundsätzlich schließt jedes Arbeitszeugnis mit der eigenhändigen Unterschrift des Arbeitgebers oder des für ihn handelnden Vertreters. Dabei sind das Vertretungsverhältnis und die Stellung des Unterzeichners im Betrieb zu kennzeichnen. Beim qualifizierten Zeugnis muss der Unterzeichner erkennbar ranghöher sein. Im vorliegenden Fall hatte das BAG darüber zu entscheiden, ob der Arbeitgeber durch eine unternehmensinterne Regelung der Zeichnungsbefugnis von diesen Grundsätzen abweichen durfte.

Vorlagepflichtige Bewerbungsunterlagen – Auskunftserteilung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

Im vorliegenden Fall befasst sich das BAG mit der Frage, in welchem Umfang Bewerbungsunterlagen von Stellenbewerbern im Rahmen eines Einstellungsverfahrens dem Betriebsrat gemäß § 99 BetrVG vorgelegt werden müssen. Weiterhin hatte das BAG zu entscheiden, in welchem formellen Rahmen das Mitbestimmungsverfahren gemäß § 99 BetrVG abzulaufen hat.

Aufhebungsvertrag bei der Vereinbarung eines nicht bestehenden betriebsbedingten Kündigungsgrundes

In diesem Fall hatte der Arbeitgeber mit der Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag aus betriebsbedingten Gründen geschlossen, obwohl verhaltensbedingte Gründe im Sinne einer Beanstandung der Arbeitsleistung vorlagen. Für das LAG Niedersachen stellte sich somit die Frage, ob der Aufhebungsvertrag deshalb nichtig war, weil die Arbeitsagentur zum Zwecke der Vermeidung einer Sperrzeitverhängung hinsichtlich des Beendigungsgrundes des Arbeitsverhältnisses getäuscht werden sollte.