Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist
Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob zweistufige Ausschlussfristen überhaupt einzelvertraglich auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden können. Darüber hinaus hatte das BAG zu entscheiden, ob eine zweite Stufe mit einer Dauer von vier Wochen ausreichend ist.