LAG Hamm: Einsatz von auf Dienstreisen erworbenen Bonusmeilen beim Miles & More Programm für weitere Dienstflüge
Der Arbeitnehmer, der bei seinen vom Arbeitgeber finanzierten Dienstreisen am Miles & More Programm einer Fluggesellschaft teilnimmt, ist auf Anweisung seines Arbeitgebers verpflichtet, die erworbenen Bonusmeilen für weitere Dienstflüge einzusetzen.