Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

In einem Arbeitszeugnis darf die Elternzeit eines Arbeitnehmers erwähnt werden, wenn deren Dauer im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigungsdauer eine wesentliche tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt.

Arbeitszeugnis – Unterschrift

Grundsätzlich schließt jedes Arbeitszeugnis mit der eigenhändigen Unterschrift des Arbeitgebers oder des für ihn handelnden Vertreters. Dabei sind das Vertretungsverhältnis und die Stellung des Unterzeichners im Betrieb zu kennzeichnen. Beim qualifizierten Zeugnis muss der Unterzeichner erkennbar ranghöher sein. Im vorliegenden Fall hatte das BAG darüber zu entscheiden, ob der Arbeitgeber durch eine unternehmensinterne Regelung der Zeichnungsbefugnis von diesen Grundsätzen abweichen durfte.

Variable Vergütung bei fehlender Zielvereinbarung

Im Rahmen von variablen Vergütungssystemen ist selten eine Regelung für die Frage vorgesehen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, dass keine Zielvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen wurde. Das LAG Hamm hat nun entschieden, dass aus einer fehlenden Zielvereinbarung nicht ohne weiteres abzuleiten sei, dass in diesem Fall eine Zielerreichung von 100% fiktiv zu Grunde zu legen ist.